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Kürzungen bei der Vergütung könnten die endoprothethische Versorgung verschlechtern

Der Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2017 den neuen Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Dass dieser zahlreiche Kürzungen vorsieht, erfüllt die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und die Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik (AE) mit Besorgnis. Sie sehen die hohen Qualitätsstandards in der orthopädischen Versorgung und die Patientensicherheit gefährdet. Grund dafür sind erneute Kürzungen bei der Leistungsvergütung der sogenannten diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG). So werden die Pauschalen für den Hüftgelenksersatz und für zahlreiche Maßnahmen bei der Wirbelsäulen-Therapie zum 1. Januar 2017 gesenkt. Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der DGOU ist davon überzeugt, dass sich die Folgen der seit Jahren anhaltenden Abwärtsspirale in der DRG-Preispolitik ohne Qualitätseinbußen kaum noch kompensieren lassen. „Der Leidtragende ist zum Schluss der Patient. Die Menschen werden sich zukünftig wohl auf weniger hochwertige und innovative Therapie-Angebote, längere OP-Wartezeiten, noch schnellere Entlassungen aus der Klinik sowie Prothesen mit einer möglicherweise geringeren Haltedauer einstellen müssen.“

Nach dem neuen DRG-Fallpauschalen-Katalog fällt die Vergütung, die Kliniken beispielsweise für eine einfache Hüft-Total-Endoprothese erhalten, um 5,75 Prozent geringer aus als bisher. Zudem ist für 2018 eine weitere Absenkung vorgesehen. Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, AE-Generalsekretär und Vizepräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), verdeutlicht die Folgen der Sparmaßnahmen am Beispiel der Implantate-Auswahl für den künstlichen Hüftgelenksersatz: „Schon jetzt ist die Implantation einer hochwertigen Kurzschaftprothese mit einer Keramik-Keramik-Gleitpaarung nicht mehr kostendeckend möglich. Mit der zukünftigen Kürzung sind insbesondere spezialisierte Kliniken gezwungen, preiswertere Implantate auszuwählen. Mit einer geringeren Qualität der Implantate sinkt allerdings auch deren Verweildauer im Körper. In letzter Konsequenz könnte das in 10 Jahren eine deutlich erhöhte Rate an Revisions-Operationen zur Folge haben.“

Darüber hinaus werden auch die Möglichkeiten der konservativen stationären Behandlung erschwert. Denn Kliniken, die mehr Patienten als der Bundesdurchschnitt konservativ therapieren, sollen weniger Behandlungskosten erstattet bekommen. Prof. Dr. Frank Kandziora, Leiter der DGOU-Sektion Wirbelsäule, weist darauf hin, dass die konservative Therapie von degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen im niedergelassenen Bereich schon heute dramatisch und chronisch unterfinanziert ist. „Eine Operation sollte immer die letzte Option sein. Gerade deswegen muss die konservative Therapie gestärkt und nicht abgeschwächt werden“.